16 U 147/17•Oberlandesgericht Köln, 2018-08-15, 16 U 147/17
Full text
Oberlandesgericht Köln — 16 U 147/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-08-15
Aktenzeichen: 16 U 147/17
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0815.16U147.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.10.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2 O 21/17 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 23.171,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die Anschlussberufung des Beklagten zu 1. gegen das vorbezeichnete Urteil werden zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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