4 W 34/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-08-16, 4 W 34/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-08-16, 4 W 34/18
4 W 34/18Supreme CourtAug 16, 2018
Regest
Die Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf einen anderen Rechtsstreit, bei dem es um dieselben Fragen geht ("Musterverfahren") in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt erst recht, nachdem der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in § 148 Abs. 2 ZPO für derartige Fälle einen eng umgerenzten Aussetzungstatbestand geschaffen hat.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 4 W 34/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-08-16
Aktenzeichen: 4 W 34/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:0816.4W34.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: § 148 ZPO
Leitsätze
Die Aussetzung eines Rechtsstreits im Hinblick auf einen anderen Rechtsstreit, bei dem es um dieselben Fragen geht ("Musterverfahren") in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO ist grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt erst recht, nachdem der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in § 148 Abs. 2 ZPO für derartige Fälle einen eng umgerenzten Aussetzungstatbestand geschaffen hat.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 09.05.2018 aufgehoben.
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