5 W 20/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-10-11, 5 W 20/18
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 W 20/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-10-11
Aktenzeichen: 5 W 20/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1011.5W20.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Landgerichts Aachen vom 03.08.2018 teilweise abgeändert und wie folgt ergänzt:
„1. …
…
c) Welche Beschwerden (Schmerzen und Funktionseinschränkungen) liegen bei der Antragstellerin aufgrund des nach Ziff. 1. des Beschlusses festgestellten pathologischen Zustandes vor?
-
Leidet die Antragstellerin unter Schmerzen beim Stuhlgang, die kaum auszuhalten sind?
-
Leidet sie unter unkontrolliertem Stuhlgang und Abgang von Winden und kann sie deswegen nur noch eingeschränkt außer Haus soziale Kontakte pflegen oder ihre Kinder betreuen?
-
Ist der Antragstellerin Geschlechtsverkehr nicht mehr möglich?
-
Liegen weitere Beschwerden oder Beeinträchtigungen vor?
- …“
Der Antragstellerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. A in B für das Beschwerdeverfahren bewilligt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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