5 W 25/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-11-20, 5 W 25/18
Oberlandesgericht Köln, 2018-11-20, 5 W 25/18
5 W 25/18Supreme CourtNov 20, 2018
Regest
1. Ein Ablehnungsgesuch, das sich auf einen Ablehnungsgrund stützt, der bereits Gegenstand eines früheren Ablehnungsgesuchs war, ist unzulässig. 2. Ein Sachverständiger, der zur Frage einer möglichen Analog-Anwendung von GOÄ- oder GOZ-Ziffern bei neuartigen Therapiemethoden eingeschaltet wird, ist nicht schon deshalb befangen, weil er die umstrittene Abrechnungsweise selbst praktiziert.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 5 W 25/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-11-20
Aktenzeichen: 5 W 25/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1120.5W25.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: §§ 42, 406 ZPO
Leitsätze
Ein Ablehnungsgesuch, das sich auf einen Ablehnungsgrund stützt, der bereits Gegenstand eines früheren Ablehnungsgesuchs war, ist unzulässig.
Ein Sachverständiger, der zur Frage einer möglichen Analog-Anwendung von GOÄ- oder GOZ-Ziffern bei neuartigen Therapiemethoden eingeschaltet wird, ist nicht schon deshalb befangen, weil er die umstrittene Abrechnungsweise selbst praktiziert.
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Streithelferin des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 14.9.2018 (25 O 74/15) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.