6 U 30/18•Oberlandesgericht Köln, 2018-12-07, 6 U 30/18
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 30/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-12-07
Aktenzeichen: 6 U 30/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2018:1207.6U30.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln, Az. 31 O 499/14, vom 16.01.2018 abgeändert, soweit die Klage Erfolg hatte, und die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 5/6 und die Beklagten zu 1/6.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger und die Beklagten können die Vollstreckung der jeweils anderen Seite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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