Oberlandesgericht Köln, 2019-03-22, 6 U 193/18

6 U 193/18Supreme CourtMar 22, 2019

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 193/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-22

Aktenzeichen: 6 U 193/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0322.6U193.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 5 a Abs. 1

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 18.09.2018 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 33 O 102/15 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

  3. Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln, soweit die Klage nicht zurückgenommen worden ist, sind vorläufig vollstreckbar. Dies gilt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 €. Die Beklagte kann die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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