Oberlandesgericht Köln, 2019-04-26, 6 U 164/18

6 U 164/18Supreme CourtApr 26, 2019

Full text

Oberlandesgericht Köln — 6 U 164/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-04-26

Aktenzeichen: 6 U 164/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0426.6U164.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 4 Nr. 3a

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.08.2018 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 406/16 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten jeweils zur Hälfte.

  3. Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Dies gilt hinsichtlich der Unterlassungsverpflichtung nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000 € und hinsichtlich des Auskunftsanspruchs in Höhe von 20.000 €. Die Beklagten können die Vollstreckung im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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