15 W 70/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-05-09, 15 W 70/18
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 W 70/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-05-09
Aktenzeichen: 15 W 70/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0509.15W70.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird unter Abänderung des Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.11.2018 - 30 O 563/18 - der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Verfügung aufgegeben, es zu unterlassen, den Antragsteller für das Einstellen des nachfolgend genannten Textes
auf www.A.com zu sperren (insbesondere ihm die Nutzung der Funktionen von www.A.com wie Posten von Beiträgen, Kommentieren fremder Beiträge und Nutzung des Nachrichtensystems vorzuenthalten) oder den Beitrag zu löschen.
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft angedroht, Ordnungshaft zu vollziehen an ihren Vorständen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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