15 U 39/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-05-28, 15 U 39/18
Full text
Oberlandesgericht Köln — 15 U 39/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-05-28
Aktenzeichen: 15 U 39/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0528.15U39.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
A.
Auf die Berufung der Klägerin und die Berufungen der Beklagten zu 1) bzw. der Beklagten zu 2) wird unter Zurückweisung der jeweils weitergehenden Rechtsmittel der Parteien das Urteil des Landgerichtes Köln vom 31.01.2018 – 28 O 233/15 – abgeändert und unter Einbeziehung der rechtskräftigen Bestandteile dann insgesamt wie folgt neu gefasst:
I.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an der Geschäftsführung ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin zu vollziehen ist, zu unterlassen,
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt““
wie unter www.S.de am 00.00.2015 in dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt“ “ geschehen.
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.S.de unter der Überschrift „„Zitat wurde entfernt“ („Zitat wurde entfernt“ ) geschehen.
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt““.
wie unter www.S..de am 00.00.2013 in der Bildgalerie zum Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ („„Zitat wurde entfernt““) geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
Die unter www.S..de am 00.00.2013 in der Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt““ zum Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt““
wie unter www.S..de am 00.00.2013 in dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ geschehen;
die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.S..de am 00.00.2013 zu dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ bzw. in einer hierzu eingestellten Bildgalerie („„Zitat wurde entfernt““ ) geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt““
wie unter www.S.de in der Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt““ zu dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ vom 00.00.2013 geschehen;
die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.S.de in der Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt““ zu dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ vom 00.00.2013 geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.S.de am 00.00.2013 in der Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt“ „„Zitat wurde entfernt““ geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.S.de am 00.00.2013 in dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ (Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt“ ) geschehen;
die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“ .
wie unter www.S.de am 00.00.2013 unter der Überschrift „„Zitat wurde entfernt““ in der Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt“ geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt““
wie unter www.S.de am 00.00.2013 in der Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt““ zu dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt“ geschehen;
die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“ „Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.S.de am 00.00.2013 in der Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt““ zu dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt“ geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt““
wie unter www.S.de am 00.00.2013 in der Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt““ zu dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ geschehen;
die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“ „Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.S.de am 00.00.2013 in der Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt““ zu dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt““
wie unter www.S.de am 00.00.2013 in dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ geschehen
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.S.de am 00.00.2013 in dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ geschehen;
die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.S.de am 00.00.2013 zu dem Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ in der dort eingestellten Bildgalerie „„Zitat wurde entfernt“ geschehen;
II.
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt,
an die Klägerin 597,73 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 08.10.2015 zu zahlen;
an die Klägerin 526,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 08.10.2015 zu zahlen;
an die Klägerin 12.500 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit 20.01.2017 zu zahlen.
III.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrer Geschäftsführung zu vollziehen ist, zu unterlassen,
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt““
wie in der G. vom 00.00.2015 auf den Seiten 6 und 7 und unter www.Q..de am 00.00.2015 (Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ ) geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.Q..de zum Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ vom 00.00.2014 geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie auf dem Titel der „G.“ vom 00.00.2013 geschehen;
die nachfolgend wiedergegebenen Bildnisse der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf Seite 00 geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
(1)
„„Zitat wurde entfernt““
(2)
„„Zitat wurde entfernt““
(3)
„„Zitat wurde entfernt““
(4)
„„Zitat wurde entfernt““
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie auf der Titelseite der „G.“ vom 00.00.2013 geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie auf Seite 0 der „G. M.“ vom 00.00.2013 („„Zitat wurde entfernt““ ) geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie auf Seite 0 der „G.“ vom 00.00.2013 („„Zitat wurde entfernt“ ;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf Seite 0 („„Zitat wurde entfernt“ geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf Seite 0 („„Zitat wurde entfernt““ ) geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt“.“
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf Seite 0 geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie auf dem Titel und Seite 0 der „G.“ vom 00.00.2013 geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„„Zitat wurde entfernt““
„„Zitat wurde entfernt““
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf Seite 0 geschehen;
unter namentlicher Nennung (T. W.) zu berichten, wenn dies geschieht wie in der G. vom 00.00.2013;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie auf Seite 0 der „G.“ vom 00.00.2013 („„Zitat wurde entfernt““ ) geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf Seite 0 („„Zitat wurde entfernt““ ) geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf Seite 0 („… „Zitat wurde entfernt““ ) geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„… „Zitat wurde entfernt““
„„Zitat wurde entfernt““
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf den Seiten 0 und 0 geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf Seite 0 („„Zitat wurde entfernt““ ) geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie auf dem Titel der „G.“ vom 00.00.2013 („Zitat wurde entfernt“ ) geschehen;
zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
(1.1)
„„Zitat wurde entfernt““
(2.2)
„„Zitat wurde entfernt““
wie in der „G.“ vom 00.00.2013 auf dem Titel auf den Seite 0 und N01 geschehen;
das nachfolgend wiedergegebene Bildnis der Klägerin erneut zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen:
„Bilddarstellung wurde entfernt“
wie unter www.Q..de zum Beitrag „„Zitat wurde entfernt““ vom 00.00.2014 geschehen.
V.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt,
an die Klägerin 403,68 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 08.10.2015 zu zahlen;
an die Klägerin 526,58 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 08.10.2015 zu zahlen;
an die Klägerin 1.580,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 08.10.2015 zu zahlen;
an die Klägerin 25.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit 08.10.2015 zu zahlen.
V.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
B.
Die Kosten erster Instanz werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Parteien zu je einem Drittel. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) und 2) trägt die Klägerin zu jeweils einem Drittel. Im Übrigen tragen die Parteien ihre Kosten selbst.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt: Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin 60 %, die Beklagte zu 1) 12 % und die Beklagte zu 2) 28 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagte zu 1) 12 % und die Beklagte zu 2) 28 %.Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt die Klägerin 69 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin 49 %.
Im Übrigen tragen die Parteien ihre Kosten selbst.
C.
Die angefochtene Entscheidung und dieses Urteil sind hinsichtlich der Zahlungsansprüche zu Ziff. A. II. und V. des Tenors sowie der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Im Übrigen ist das Urteil wegen der Unterlassungsansprüche in Ziff. A. I und III. des Tenors vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 30.000 Euro.
D.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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