13 U 51/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-07-03, 13 U 51/18
Full text
Oberlandesgericht Köln — 13 U 51/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-03
Aktenzeichen: 13 U 51/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0703.13U51.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30. 08. 2018 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 1 O 448/17- abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Beklagten werden wie Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 61.103,94 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5,6% p.a. vom 12. 12. 2017 bis einschließlich 30. 04. 2018 und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. 05. 2018 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin zu 70% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 30%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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