19 U 98/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-10-04, 19 U 98/19
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 98/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-04
Aktenzeichen: 19 U 98/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1004.19U98.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.743,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2018 Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs A A2, 2,0 TDI, Van, Fahrzeug-Ident.-Nr. WXXZZXXNZXX03XX43, zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte sich mit der Annahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Verzug befindet.
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Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten der Anwaltskanzlei B & C in Höhe von 807,36 € freizustellen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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