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4 U 204/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-10, 4 U 204/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-10
Aktenzeichen: 4 U 204/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0310.4U204.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufungen der Beklagten und des Klägers wird das am 24.07.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 17 O 317/18 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die in beiden Rechtszügen entstanden Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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