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12 U 174/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-08-27, 12 U 174/19
Entscheidungsdatum: 2020-08-27
Aktenzeichen: 12 U 174/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0827.12U174.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten zu 2) wird das am 04.11.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn – 17 O 76/19 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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