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7 VA 9/21•Oberlandesgericht Köln, 2021-04-13, 7 VA 9/21
Entscheidungsdatum: 2021-04-13
Aktenzeichen: 7 VA 9/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2021:0413.7VA9.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers vom 09.04.2021 gegen die Mitglieder des erkennenden Senats einschließlich der Geschäftsstellenbeamtin wird verworfen.
Der „Eil-Antrag auf gerichtliche Entscheidung“ vom 25.02.2021 wird zurückgewiesen, soweit er sich darauf richtet,
a. der Antragsgegnerin zu untersagen, weitere Entscheidungen des OLG Köln ohne Wissen und Zustimmung des Antragstellers zu veröffentlichen,
b. der Antragsgegnerin aufzugeben, die Inhalte der anonymisierten veröffentlichten Entscheidungen in den Verfahren 7 VA 11/18 und 7 VA 5/19 zu sperren, und
c. die Antragsgegnerin zur Zahlung von Schmerzensgeld zu verpflichten sowie hierzu Feststellungen zum (vermeintlichen) Rechtsgrund zu treffen.
Das Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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