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16 U 194/21•Oberlandesgericht Köln, 2022-10-12, 16 U 194/21
Entscheidungsdatum: 2022-10-12
Aktenzeichen: 16 U 194/21
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2022:1012.16U194.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 19.11.2021 – 4 O 262/19 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.146,70 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.04.2019 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin gegenüber dem Sachverständigen A, B-straße 13a, C, von einer Zahlung in Höhe von 150,91 EUR freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen die Klägerin in Höhe von 72 % und die Beklagten als Gesamtschuldner in Höhe von 28 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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