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12 U 132/22•Oberlandesgericht Köln, 2023-04-20, 12 U 132/22
Entscheidungsdatum: 2023-04-20
Aktenzeichen: 12 U 132/22
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:0420.12U132.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.07.2022 - 21 O 59/22 - dahin abgeändert, dass Klage und Widerklage abgewiesen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen, soweit der Anspruch auf Zinszahlung für den Zeitraum zwischen Widerruf des Darlehensvertrags und der Rückgabe des Fahrzeugs betroffen ist.
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