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24 U 69/23•Oberlandesgericht Köln, 2023-11-23, 24 U 69/23
Entscheidungsdatum: 2023-11-23
Aktenzeichen: 24 U 69/23
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2023:1123.24U69.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.05.2023 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 282/22 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insoweit teilweise abgeändert, als darin unter Ziffer 5. des Urteilstenors die Haftung der Beklagten zu 2) aus vorsätzlich unerlaubter Handlung festgestellt worden ist; insoweit wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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