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24 U 54/24•Oberlandesgericht Köln, 2024-10-24, 24 U 54/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-24
Aktenzeichen: 24 U 54/24
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2024:1024.24U54.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.03.2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 19. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 19 O 43/22 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.10.2022 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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