The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
15 B 1077/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-10, 15 B 1077/20
15 B 1077/20Administrative CourtNov 10, 2020
Bei einer Drittanfechtungsklage gegen einen den Informationszugang eröffnenden Verwaltungsakt und im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung des drittbelastenden Verwaltungsakts nach §§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 5 VwGO ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen.
Entscheidungsdatum: 2020-11-10
Aktenzeichen: 15 B 1077/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1110.15B1077.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: VIG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a)
Bei einer Drittanfechtungsklage gegen einen den Informationszugang eröffnenden Verwaltungsakt und im Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung des drittbelastenden Verwaltungsakts nach §§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 5 VwGO ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.