The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
14 B 521/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-16, 14 B 521/21
14 B 521/21Administrative CourtJun 16, 2021
Der Antragsteller vermietete Wohnungen in seinem Haus an Personen für kurze Zeiträume. Die Antragsgegnerin als Wohnungsaufsichtsbehörde verfügte, die Räume wieder Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen, und ordnete die sofortige Vollziehung an. Dagegen suchte der Antragsteller um einstweiligen Rechtsschutz nach. Der Antrag blieb vor dem VG und dem OVG erfolglos.
Entscheidungsdatum: 2021-06-16
Aktenzeichen: 14 B 521/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0616.14B521.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Normen: WAGG NRW § 2; WAG NRW § 3; WAG NRW § 10; WAG NRW § 13
Der Antragsteller vermietete Wohnungen in seinem Haus an Personen für kurze Zeiträume. Die Antragsgegnerin als Wohnungsaufsichtsbehörde verfügte, die Räume wieder Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen, und ordnete die sofortige Vollziehung an. Dagegen suchte der Antragsteller um einstweiligen Rechtsschutz nach. Der Antrag blieb vor dem VG und dem OVG erfolglos.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.