The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
6 B 1320/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-01-16, 6 B 1320/22
6 B 1320/22Administrative CourtJan 16, 2023
Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der sich gegen die Anordnung wendet, sich der Untersuchung seiner Polizeidienstfähigkeit durch den polizeiärztlichen Dienst zu stellen. Die Auswahl des bei der Überprüfung der Dienstfähigkeit von der Behörde als sachverständiger Helfer heranzuziehenden Arztes liegt grundsätzlich im Ermessen des Dienstherrn. Für die Frage, welcher Arzt heranzuziehen ist, ist § 3 VwVfG NRW nicht einschlägig.
Entscheidungsdatum: 2023-01-16
Aktenzeichen: 6 B 1320/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0116.6B1320.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 115; VwVfG NRW § 3; ÖGDG NRW § 19 Abs. 2
Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars, der sich gegen die Anordnung wendet, sich der Untersuchung seiner Polizeidienstfähigkeit durch den polizeiärztlichen Dienst zu stellen.
Die Auswahl des bei der Überprüfung der Dienstfähigkeit von der Behörde als sachverständiger Helfer heranzuziehenden Arztes liegt grundsätzlich im Ermessen des Dienstherrn. Für die Frage, welcher Arzt heranzuziehen ist, ist § 3 VwVfG NRW nicht einschlägig.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.