The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
19 E 931/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-13, 19 E 931/23
19 E 931/23Administrative CourtMar 13, 2024
Es begegnet keinen Bedenken, den Vorschlag in Nr. 38.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 trotz des dortigen Klammerzusatzes „Klage der Eltern bzw. Schüler“ auch für die Klage einer öffentlichen Schulträgerin auf Genehmigung einer Schulerrichtung durch die Schulaufsicht heranzuziehen, da die Interessenlage vergleichbar ist.
Entscheidungsdatum: 2024-03-13
Aktenzeichen: 19 E 931/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0313.19E931.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2
Es begegnet keinen Bedenken, den Vorschlag in Nr. 38.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 trotz des dortigen Klammerzusatzes „Klage der Eltern bzw. Schüler“ auch für die Klage einer öffentlichen Schulträgerin auf Genehmigung einer Schulerrichtung durch die Schulaufsicht heranzuziehen, da die Interessenlage vergleichbar ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.