The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
20 A 838/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-27, 20 A 838/20
20 A 838/20Administrative CourtJun 27, 2024
1. Die Angaben zur Anzeige einer gewerblichen Abfallsammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG sollen die Prüfung der Voraussetzungen des § 17 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 3 KrWG ermöglichen. Auf die Prüfung der Zuverlässigkeit bezogene Angaben können bei der Anzeige nach § 18 Abs. 2 KrWG nicht gefordert werden. 2. Eine bereits vor der Alttextiliensammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers durchgeführte private Sammlung kann die Funktionsfähigkeit der Sammlung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nicht gefährden, weil sie keine Umgestaltung bestehender Entsorgungsstrukturen erfordert. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die private Alttextiliensammlung in der Vergangenheit rechtmäßig oder unrechtmäßig durchgeführt wurde.
Entscheidungsdatum: 2024-06-27
Aktenzeichen: 20 A 838/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0627.20A838.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Normen: KrWG § 17 Abs. 2; KrWG § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; KrWG § 17 Abs. 3; KrWG § 18 Abs. 2; KrWG § 18 Abs. 5 Satz 2
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 8.500,00 Euro festgesetzt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.