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16 B 679/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-03-07, 16 B 679/24
16 B 679/24Administrative CourtMar 7, 2025
Ist ein Inhaber einer Fahrerlaubnis an Epilepsie erkrankt, genügt allein der behauptete Ablauf eines Jahres ohne einen epileptischen Anfall nicht ohne Weiteres, um den Betroffenen als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
Entscheidungsdatum: 2025-03-07
Aktenzeichen: 16 B 679/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0307.16B679.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Normen: StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 46 Abs. 1; FeV Nr. 6.6 Anlage 4
Ist ein Inhaber einer Fahrerlaubnis an Epilepsie erkrankt, genügt allein der behauptete Ablauf eines Jahres ohne einen epileptischen Anfall nicht ohne Weiteres, um den Betroffenen als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Juni 2024 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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