The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
19 B 895/25•Oberverwaltungsgericht NRW, 2025-08-22, 19 B 895/25
19 B 895/25Administrative CourtAug 22, 2025
Es steht im Einklang mit dem Gebot der Chancengleichheit, wenn eine Schulleiterin oder ein Schulleiter entsprechend Nr. 45.2.2 VVzAPO S I zunächst das eigenständige Aufnahmeverfahren für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler nach § 45 APO S I durchführt und im Anschluss daran den in diesem Verfahren abgelehnten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme im nachgelagerten Schulaufnahmeverfahren für die Regelklassen ermöglicht.
Entscheidungsdatum: 2025-08-22
Aktenzeichen: 19 B 895/25
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2025:0822.19B895.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: SchulG NRW § 46 Abs 1 Satz 1; APO-S I § 1 Abs 2; APO-S I § 45 Abs 2
Es steht im Einklang mit dem Gebot der Chancengleichheit, wenn eine Schulleiterin oder ein Schulleiter entsprechend Nr. 45.2.2 VVzAPO S I zunächst das eigenständige Aufnahmeverfahren für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler nach § 45 APO S I durchführt und im Anschluss daran den in diesem Verfahren abgelehnten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme im nachgelagerten Schulaufnahmeverfahren für die Regelklassen ermöglicht.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.