Sozialgericht Dortmund, 2001-05-04, S 5 AL 206/00

S 5 AL 206/00Social Insurance CourtMay 4, 2001

Full text

Sozialgericht Dortmund — S 5 AL 206/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-05-04

Aktenzeichen: S 5 AL 206/00

ECLI: ECLI:DE:SGDO:2001:0504.S5AL206.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

Der Bescheid vom 07.02.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.06.2000, durch den die Fortzahlung von Arbeitslosenhilfe abgelehnt wird, wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Arbeitslosenhilfe ab dem 29.01.2000 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmung zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat die Hälfte der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen.

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