Sozialgericht Detmold, 2016-04-26, S 2 SO 59/16 ER

S 2 SO 59/16 ERSocial Insurance CourtApr 26, 2016

Full text

Sozialgericht Detmold — S 2 SO 59/16 ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-26

Aktenzeichen: S 2 SO 59/16 ER

ECLI: ECLI:DE:SGDT:2016:0426.S2SO59.16ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag vom 28.07.2015 zur Gestellung eines Integrationshelfers für das Schuljahr 2015/2016 im Wege der Sachleistung einen Integrationshelfer für den gesamten Besuch der Realschule C nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Jede Seite trägt die eigenen Kosten.

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