S 27 AS 233/05 ER•Sozialgericht Duisburg, 2005-07-11, S 27 AS 233/05 ER
Sozialgericht Duisburg, 2005-07-11, S 27 AS 233/05 ER
S 27 AS 233/05 ERSocial Insurance CourtJul 11, 2005
Full text
Sozialgericht Duisburg — S 27 AS 233/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-11
Aktenzeichen: S 27 AS 233/05 ER
ECLI: ECLI:DE:SGDU:2005:0711.S27AS233.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Tenor
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller zur Ausübung seines Umgangsrechtes mit seinen Kindern K und B vorläufig und darlehensweise die Kosten für ein Besuchswochenende monatlich durch Übernahme der Fahrkosten für das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel sowie durch Übernahme von Kosten i. H. v. 4,50 EUR pro Besuchstag und Kind zu zahlen. Zudem wird die Antragsgegnerin verpflichtet, entsprechende Beträge für den geplanten Ferienaufenthalt der Kinder vorläufig und darlehensweise zu zahlen. Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen. Die Antragsgegnerin übernimmt ¾ der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.