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8 K 276/16•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-02-11, 8 K 276/16
8 K 276/16Administrative CourtFeb 11, 2020
Erfolgreiche Klage auf Veröffentlichung einer anonymisierten Gerichtsentscheidung (§ 4 Abs 1 IFG NRW)
Entscheidungsdatum: 2020-02-11
Aktenzeichen: 8 K 276/16
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0211.8K276.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: IFG NRW § 4 Abs 1
Erfolgreiche Klage auf Veröffentlichung einer anonymisierten Gerichtsentscheidung (§ 4 Abs 1 IFG NRW)
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Direktors des Amtsgerichts Heinsberg vom 30. September 2014 verpflichtet, dem Kläger den Strafbefehl vom 20. März 2013 in der Strafsache 22 Cs 96/13 / 501 ‑ Js 239/13 – in anonymisierter Fassung ‑ durch Einstellung in nrwe.de oder durch Zusendung zu gewähren.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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