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4 L 1081/19•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-04-16, 4 L 1081/19
4 L 1081/19Administrative CourtApr 16, 2020
Aus Art. 20 AEUV kann für den drittstaatsangehörigen Vater eines deutschen Kindes ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet folgen. Dabei handelt es sich nicht um ein Freizügigkeitsrecht.
Entscheidungsdatum: 2020-04-16
Aktenzeichen: 4 L 1081/19
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0416.4L1081.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: FreizügG/EU § 2 Abs 1; FreizügG/EU § 2 Abs 2; EGRL 2004/38 Art 3; AEUV Art 20
Aus Art. 20 AEUV kann für den drittstaatsangehörigen Vater eines deutschen Kindes ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet folgen. Dabei handelt es sich nicht um ein Freizügigkeitsrecht.
1.Dem Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO untersagt, den Antragsteller abzuschieben, bis er den Antrag des Antragstellers vom 31. Juli 2019 vollständig beschieden hat.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 2/3 und der Antragsgegner zu 1/3.
2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,- € festgesetzt.
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