The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
20 K 4511/21•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2021-08-23, 20 K 4511/21
20 K 4511/21Administrative CourtAug 23, 2021
Die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich auch dann nach dem Gerichtsstand für Anfechtungsklagen, wenn das Vorliegen eines Verwaltungsaktes zwischen den Parteien streitig ist und diese Frage ohne eingehende gerichtliche Prüfung nicht beantwortet werden kann.
Entscheidungsdatum: 2021-08-23
Aktenzeichen: 20 K 4511/21
ECLI: ECLI:DE:VGD:2021:0823.20K4511.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Normen: § 52 Nr. 3 VwGO; § 83 VwGO
Die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts richtet sich auch dann nach dem Gerichtsstand für Anfechtungsklagen, wenn das Vorliegen eines Verwaltungsaktes zwischen den Parteien streitig ist und diese Frage ohne eingehende gerichtliche Prüfung nicht beantwortet werden kann.
Der Rechtsstreit wird an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht H. verwiesen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.