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14 K 236/20•Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2022-07-07, 14 K 236/20
14 K 236/20Administrative CourtJul 7, 2022
Ausgangspunkt für den zweckentfremdungsrechtlichen Wohnungsbegriff ist allein der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnens.
Entscheidungsdatum: 2022-07-07
Aktenzeichen: 14 K 236/20
ECLI: ECLI:DE:VGD:2022:0707.14K236.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 10 WAG NRW a.F., Wohnraumschutzsatzung der Stadt Düsseldorf
Ausgangspunkt für den zweckentfremdungsrechtlichen Wohnungsbegriff ist allein der bauplanungsrechtliche Begriff des Wohnens.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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