The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
12a K 582/20.A•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2023-12-12, 12a K 582/20.A
12a K 582/20.AAdministrative CourtDec 12, 2023
Bei der im Rahmen von § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG zu treffenden Prognoseentscheidung spricht die Verurteilung eines Ersttäters zu einer Bewährungsstrafe regelmäßig gegen das Vorliegen einer konkreten Wiederholungsgefahr.
Entscheidungsdatum: 2023-12-12
Aktenzeichen: 12a K 582/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2023:1212.12A.K582.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12a. Kammer
Normen: AufenthG § 60 Abs. 8 S. 3; AsylG § 73 Abs. 5
Bei der im Rahmen von § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG zu treffenden Prognoseentscheidung spricht die Verurteilung eines Ersttäters zu einer Bewährungsstrafe regelmäßig gegen das Vorliegen einer konkreten Wiederholungsgefahr.
Die Beklagte wird verpflichtet, Ziffern 1. und 2. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 00.00.0000 aufzuheben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.