The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
15 L 1565/25•Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2025-09-04, 15 L 1565/25
15 L 1565/25Administrative CourtSep 4, 2025
Ein privater Anbieter von Beratungsleistungen im Sozialwesen hat keinen Anspruch gegen eine Gemeinde auf Unterlassung von Äußerungen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit, wenn sie in einer gemeindlichen Pressemitteilung auf Inhalt und Rahmen ihrer eigenen Beratungsleistungen im Sozialwesen hinweist sowie sich von privaten Anbietern distanziert, die Beratungsleistungen im Sozialwesen in ihrem Gemeindegebiet anbieten, wenn die privaten Anbieter in der Pressemitteilung nicht genannt oder sonst identifzierbar (bspw. durch Bilder, Kennzeichen) sind.
Entscheidungsdatum: 2025-09-04
Aktenzeichen: 15 L 1565/25
ECLI: ECLI:DE:VGGE:2025:0904.15L1565.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1, LVerf NRW Art. 78, GO NRW § 2, 40 Abs. 2 Satz 1, 62 Abs. 1, 63 Abs. 1
Ein privater Anbieter von Beratungsleistungen im Sozialwesen hat keinen Anspruch gegen eine Gemeinde auf Unterlassung von Äußerungen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit, wenn sie in einer gemeindlichen Pressemitteilung auf Inhalt und Rahmen ihrer eigenen Beratungsleistungen im Sozialwesen hinweist sowie sich von privaten Anbietern distanziert, die Beratungsleistungen im Sozialwesen in ihrem Gemeindegebiet anbieten, wenn die privaten Anbieter in der Pressemitteilung nicht genannt oder sonst identifzierbar (bspw. durch Bilder, Kennzeichen) sind.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.