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20 L 2134/20•Verwaltungsgericht Köln, 2021-01-14, 20 L 2134/20
20 L 2134/20Administrative CourtJan 14, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-14
Aktenzeichen: 20 L 2134/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0114.20L2134.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
Die aufschiebende Wirkung der am 12.11.2020 erhobenen Klage – 20 K 6179/20 - gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 02.11.2020 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet mit der Maßgabe, dass der Hund der Antragstellerin bis zur rechtskräftigen Entscheidung oder anderweitigen Erledigung des Hauptsacheverfahrens 20 K 6179/20 nur von der Antragstellerin persönlich beaufsichtigt und geführt werden darf sowie außerhalb der Wohnung der Antragstellerin nur mit einem das Beißen verhindernden Maulkorb oder einer in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung und an einer reißfesten, maximal 1,5 m langen Leine.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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