The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
20 L 1505/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-08-24, 20 L 1505/21
20 L 1505/21Administrative CourtAug 24, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-24
Aktenzeichen: 20 L 1505/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0824.20L1505.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Kammer
| 1. | Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 20.08.2021 – XX00-00.00.00-XXX-000/00 – wird wiederhergestellt, soweit auch die Nutzung der Autobahnauffahrt Mönchengladbach-Wanlo (Anschlussstellennummer 15) ausgehend vom Kreisverkehr Hochstraße/K19 in Richtung Venlo/Heinsberg/Düsseldorf bis zur Gabelung vor dem Dreieck Mönchen-gladbach - Wanlo und auf gleicher Strecke zurück für eine Zeitdauer von nicht mehr als 90 Minuten ab dem Eintreffen des ersten Versammlungsteilnehmers untersagt wird. |
|---|---|
| 2. | Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 23.08.2021 – XX00-00.00.00-XXX-0000/00 – wird wiederhergestellt, soweit darin die angemeldete Nutzung der Bundesstraße 59 untersagt worden ist. Dies gilt mit der Maßgabe, dass ab der Autobahnausfahrt Jüchen (Bundesautobahn 46, Ausfahrt 12) in nordöstlicher Richtung bis zur Kreuzung mit der Straße „Schaan“ die vorhandenen Radwege zu nutzen und im Übrigen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten sind. |
| 3. | Im Übrigen werden die Anträge abgelehnt. |
| 4. | Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens zu 75 %, der Antragsteller zu 1. zu 25 %. |
| 5. | Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.000 Euro festgesetzt. |
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.