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8 K 3317/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-30, 8 K 3317/18
8 K 3317/18Administrative CourtSep 30, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-30
Aktenzeichen: 8 K 3317/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0930.8K3317.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber tragen, als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages oder durch Hinterlegung abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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