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21 K 273/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-17, 21 K 273/20
21 K 273/20Administrative CourtAug 17, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-08-17
Aktenzeichen: 21 K 273/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0817.21K273.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Ziffer 1 und 3 des Beschlusses der Beklagten vom 12. Dezember 2019 (BK0-00/000) werden im Verhältnis zwischen den Beteiligten hinsichtlich der Genehmigung für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe (jeweils national) aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu ½, die Beklagte und die Beigeladene tragen diese ebenfalls zu ½. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweiligen Vollstreckungsschuldner dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Soweit die Klage abgewiesen worden ist, werden die Berufung und die Sprungrevision zugelassen.
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