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22 K 7576/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-14, 22 K 7576/18.A
22 K 7576/18.AAdministrative CourtSep 14, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-14
Aktenzeichen: 22 K 7576/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0914.22K7576.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. Oktober 2018 (Gesch.-Z.: 0000000-000) verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Beklagten auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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