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8 K 5568/18•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-25, 8 K 5568/18
8 K 5568/18Administrative CourtMar 25, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-25
Aktenzeichen: 8 K 5568/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0325.8K5568.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden für erstattungsfähig erklärt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladenen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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