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10 L 90/25•Verwaltungsgericht Köln, 2025-04-07, 10 L 90/25
Entscheidungsdatum: 2025-04-07
Aktenzeichen: 10 L 90/25
ECLI: ECLI:DE:VGK:2025:0407.10L90.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller vorläufig bis zu einer evtl. Neubescheidung des Antrags auf Nachteilsausgleich für das Schuljahr 2024/25, längstens dem Ende dieses Schuljahres, die mit Bescheid vom 11.09.2023 für das Schuljahr 2023/24 gewährten Arbeitszeitverlängerungen bei schriftlichen Arbeiten und schriftlichen Tests weiterhin zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
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