The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
31 O 9/23•LG Stendal Kammer für Handelssachen, 2024-03-07, 31 O 9/23
31 O 9/23Cantonal CourtMar 7, 2024
Der Umstand, dass sich ein entsprechender Warnhinweis auf der Rückseite der Umverpackung des jeweiligen Produktes befindet, reicht bei einer Werbung für Biozidprodukte (hier: Insektenschutzmittel) im Internet nicht aus. Die nach der Biozidverordnung erforderlichen Warnhinweise „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen." müssen bei der Werbung im Internet ausgewiesen werden. Diese Sätze müssen sich von der eigentlichen Werbung deutlich abheben und gut lesbar sein.
Entscheidungsdatum: 2024-03-07
Aktenzeichen: 31 O 9/23
Dokumenttyp: Urteil
Normen: Art 72 Abs 1 EUV 528/2012, § 4 Abs 1 PAngV, § 5 Abs 1 PAngV, § 5a Abs 1 UWG, § 5a Abs 2 UWG ... mehr
Der Umstand, dass sich ein entsprechender Warnhinweis auf der Rückseite der Umverpackung des jeweiligen Produktes befindet, reicht bei einer Werbung für Biozidprodukte (hier: Insektenschutzmittel) im Internet nicht aus. Die nach der Biozidverordnung erforderlichen Warnhinweise „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen." müssen bei der Werbung im Internet ausgewiesen werden. Diese Sätze müssen sich von der eigentlichen Werbung deutlich abheben und gut lesbar sein.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.