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0.142.116.547•Abkommen zwischen der Schweiz und Portugal über den Austausch von Stagiaires
0.142.116.547Bilateral International TreatyJan 1, 1994
Abgeschlossen am 7. Juli 1993
Inkrafttreten am 1. Januar 1994
(Stand am 1. Januar 1994)
Dieses Abkommen findet Anwendung auf schweizerische und portugiesische Bürger beiderlei Geschlechts zwischen 18 und 30 Jahren, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und die sich in von den zuständigen Behörden autorisierten Unternehmen des Gastlandes beruflich weiterbilden wollen.
Die Stagiaires müssen sich über eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer ausweisen können.
Die Stagiaires haben Anspruch auf Lohn und andere in gültigen Gesamtarbeitsverträgen bestimmte Leistungen; fehlen solche Gesamtarbeitsverträge, richtet sich der Lohn nach orts- und berufsüblichen Ansätzen.
Die Kosten für Hin- und Rückreise gehen in der Regel zu Lasten der Stagiaires.
Unterzeichnet in Lissabon, am 7. Juli 1993, in zweifacher Ausfertigung in französischer und portugiesischer Sprache, wobei beide Texte gleichermassen verbindlich sind.
| Für die Schweiz: | Für Portugal: |
|---|---|
| Jean-Luc Nordmann | Manuel Caniço |
| Direktor des Bundesamtes für | Mitglied des leitenden |
| Industrie, Gewerbe und Arbeit | Ausschusses des Instituto do |
| Emprego e Formação Profissional | |
| Henrique Dias Ferreira, | |
| Präsident des Instituto de Apoio | |
| a Emigração e às | |
| Comunidades Portuguesas |
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