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0.946.291.361.1•Einundzwanzigstes Zusatzprotokoll vom 13. September 1977 zum Handelsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland vom 2. Dezember 1954
0.946.291.361.1Bilateral International TreatySep 13, 1977
(Stand am 13. September 1977)
Der deutsch‑schweizerische Gemischte Regierungsausschuss hat am 13. September 1977 in Bern getagt und hat im Sinne der ihm übertragenen Aufgaben den Warenverkehr zwischen beiden Ländern geprüft.
Als Ergebnis der Gespräche wurde festgelegt, dass die nachfolgenden Vereinbarungen auch im Jahre 1977 ihre Gültigkeit behalten.
Die unter Teil II aufgeführten Bestätigungen und Zusicherungen gelten – ohne Rücksicht auf ein Fortbestehen des Handelsabkommens – über das Jahr 1977 hinaus automatisch für jeweils ein weiteres Jahr fort, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor Jahresende zurückgezogen werden. Unterzeichnet in Bern am 13. September 1977 in zweifacher Ausfertigung.
| Für den Schweizerischen Bundesrat: F. Rothenbühler | Für die Regierung der Bundesrepublik Deutschland: H. Freiherr von Stein |
|---|
SR 0.741.619.136 ↩
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