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0.946.294.362•Wirtschaftliche Beziehungen mit Iran Briefwechsel vom 1. Februar 1964
0.946.294.362Bilateral International TreatyFeb 1, 1964
(Stand am 1. Februar 1964)
Der Schweizerische Botschafter in Iran und der Aussenminister des Persischen Kaiserreichs haben am 1. Februar 1964 Briefe ausgetauscht betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern. Der schweizerische Brief, mit dessen Inhalt die Antwort des persischen Aussenministers übereinstimmt, lautet wie folgt:
Herr Minister,
Im Auftrag meiner Regierung und unter Bezugnahme auf Ziffer IV des Protokolls vom 21. Februar 19472betreffend die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Persischen Kaiserreich beehre ich mich, Ihrer Exzellenz folgendes mitzuteilen:
Die Schweizerische Regierung hebt mit Wirkung ab heute die autonomen schweizerischen Massnahmen auf, die bis anhin den Zahlungsverkehr mit Iran beschränkten.
Indem sie diese Massnahme ergreift, entspricht die Schweizerische Regierung einem von den iranischen Behörden geäusserten Wunsche und setzt infolgedessen voraus:
Ich wäre Ihrer Exzellenz verbunden, wenn Sie mir bestätigen wollten, dass die Kaiserliche Regierung vom vorstehenden Vormerkung genommen hat.
Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Teheran, den 1. Februar 1964.
Max Koenig
Schweizerischer Botschafter
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