Beschluss über die Festsetzung der Einschreibegebühren für die Diplom- und Maturitätsprüfungen

413.114DecreeJul 12, 1991

Vom 02.10.1970 (Stand 12.07.1991)

Art. 1

  1. Die Einschreibegebühr für die Maturitätsprüfung beträgt 200 Franken.

Art. 2

  1. Die Einschreibegebühr für die Handelsdiplom-Prüfungen beträgt 100 Franken.
  2. Dieser Beschluss tritt ab sofort in Kraft. Er ersetzt die diesbezüglichen Beschlüsse des Staatsrates vom 13. Juni 1949 und 23. März 1965.

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