Verordnung (EG) Nr. 1583/2004 der Kommission vom 9. September 2004 zur Festsetzung des den Erzeugern für unverarbeitete getrocknete Feigen zu zahlenden Mindestpreises und der Produktionsbeihilfe für getrocknete Feigen für das Wirtschaftsjahr 2004/05 | Omnilex