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Verordnung (EG) Nr. 701/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 zur Bestimmung des Umfangs, in welchem den im April 2005 gestellten Anträgen auf Einfuhrrechte für die Einfuhr nicht zum Schlachten bestimmter Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen stattgegeben werden kann | Omnilex