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Verordnung (EG) Nr. 1100/2005 der Kommission vom 13. Juli 2005 zur Festsetzung des den Erzeugern für unverarbeitete getrocknete Feigen zu zahlenden Mindestpreises und der Produktionsbeihilfe für getrocknete Feigen für das Wirtschaftsjahr 2005/06 | Omnilex