Verordnung (EG) Nr. 1125/2005 der Kommission vom 14. Juli 2005 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Erstattung für Weißzucker bei Ausfuhr nach bestimmten Drittländern für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1327/2004 durchgeführte 32. Teilausschreibung | Omnilex